Sie verkaufen in die EU von außerhalb? Sie brauchen einen Ansprechpartner in der Union.

Wenn Sie außerhalb der EU produzieren — in der Türkei, im Vereinigten Königreich oder auf anderen Märkten — und Produkte mit digitalen Elementen an Kunden in der Union verkaufen, gilt der CRA für Sie direkt, genau wie für einen europäischen Hersteller. Die praktische Frage ist einfach: Wer verwahrt die Dokumentation in der EU, und wer antwortet den europäischen Behörden, wenn sie Informationen über Ihr Produkt anfordern?

Was ist ein Bevollmächtigter?

Gemäß Artikel 18 des CRA kann ein Hersteller per schriftlichem Mandat eine in der EU ansässige Person benennen, die einen Teil der administrativen Aufgaben gegenüber den Behörden übernimmt. Zur Klarstellung: Unter dem CRA ist die Benennung eines Bevollmächtigten freiwillig — im Gegensatz zur Medizinprodukte- oder Funkanlagenverordnung, wo sie verpflichtend ist. Wir verkaufen Ihnen keine unbegründeten Ängste. Wir bieten eine echte Vereinfachung des Zugangs zum EU-Markt.

Warum Sie dennoch einen möchten könnten

1

Einzelner Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden in der Sprache und Zeitzone der EU.

2

Dokumentenverwahrung: Wir halten Ihre Konformitätserklärung und technische Dokumentation mindestens 10 Jahre lang für Behörden bereit.

3

Meldeweiterleitung: Wenn Sie keinen EU-Sitz haben, werden Meldepflichten für Vorfälle über den Mitgliedstaat Ihres Bevollmächtigten geleitet. Mit einem Vertreter in Rumänien haben Sie einen klaren, vorhersehbaren Kanal zur zuständigen Behörde, statt von der Importeur-Distributor-Kette abhängig zu sein.

Was wir tun — und was bei Ihnen bleibt

URIEL Consult verwaltet die administrative Seite und den Dialog mit den Behörden. Wir sichern das Produkt nicht und übernehmen keine technischen Herstellerpflichten. Die Sicherheitsanforderungen aus Art. 13 — sicheres Design, SBOM, Schwachstellenmanagement, Updates — verbleiben bei Ihnen als Hersteller; Ihr technisches Team muss sie verwalten.

Wie es funktioniert

1.

Sie unterzeichnen eine Rahmenvollmacht mit URIEL Consult.

2.

Sie übergeben uns Ihre Konformitätserklärung und technische Dokumentation; wir archivieren sie sicher, produktbezogen.

3.

Wir empfangen Behördenwarnungen und -anfragen und begleiten Sie durch das Meldeverfahren.

4.

Wir antworten der Marktüberwachung auf Basis Ihrer Dokumentation.

Eine Regel, die wir einhalten

Für denselben Kunden vertreten wir ODER prüfen wir — nicht beides. Das hält Interessenkonflikte fern und schützt Ihre Akte.